Freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades

Du hast die Nase voll vom jährlichen Versicherungskennzeichen tausch?

Es besteht die Möglichkeit sein 50 cm³ Zweirad freiwillig zuzulassen und mit einem großen Motorradnummernschild, allerdings ohne HU Plakette, zu verschönern. Ihr habt dann ein Nummernschild für immer und bei Bedarf sogar mit Wunschkennzeichen. Aber das ist nur ein Vorteil. Durch das versichern bei einer Kfz Versicherung kann man früh beginnen einen Schadensfreiheitsrabatt aufzubauen. Ebenso profitiert Ihr von den weitaus günstigeren richtigen KFZ Versicherungstarifen, diese werden nochmals günstiger mit jedem unfallfreien Jahr, diese Rabatte können dann natürlich auch auf andere Fahrzeuge übernommen werden. Bevor Ihr jetzt sofort los startet zur Zulassungsstelle, solltet Ihr alle benötigten Unterlagen bereits vorher besorgen und Zeit mitbringen da es bei den Zulassungsstellen gern auch mal länger dauert. Notwendige Unterlagen: Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, EVB-Nummer von der Kfz-Versicherung, die ABE oder KBA Bescheinigung (nicht älter als 18 Monate) für ältere DDR Modelle. Solltet ihr noch ein gültiges Versicherungskennzeichen besitzen wird dieses von der Zulassungsstelle eingezogen, da eine Doppelzulassung nicht möglich ist. Mit ein wenig Zeitaufwand und deutlicher Kommunikation Eueres Vorhabens bei der Zulassungsstelle solltet ihr nun ein gesiegeltes Kennzeichen, eine Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eine ABE mit Vermerk in euren Händen haben.

Beachtet bitte, dass das neue amtliche Kennzeichen beleuchtet sein muss! Eine seitliche Anbringung vom Kennzeichen muss vom TÜV/ DEKRA abgenommen und eingetragen sein!

 

Nützliche Links

www.kba.de

www.kba.de/DE/Typgenehmigung

www.gtue-oldtimerservice.de/motorrad/

 

Quellen/Grundlagen:

3 FZVAnlage 4 FZV§21 StVZO§23 StVZO§29 StVZO§9 KraftStGEG-Richtlinie 70/156/EWGEinigungsvertragVerzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren AnhängernVerwaltungsverfahrensgesetz

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