Neues zur Straßenzulassung von E-Tretrollern
Volle Fahrt vor raus! Es gibt Neuigkeiten zur Straßenzulassung von E-Tretrollern. Was ihr jetzt wissen müsst haben wir euch in 10 Punkten zusammengefasst.
Heute war ein spannender Tag für alle Fans der kleinen Elektrotreter. Die Länder stimmten einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu, die die Zulassung dieser Fahrzeuge in die Wege leiten soll. Jetzt muss die Bundesregierung die beschlossenen Änderungen umsetzen. Wenn alles gut geht, können wir vermutlich schon diesen Sommer die kleinen Flitzer auf unseren Straßen sehen.
Doch was genau wurde denn da heute von den Politikern beschlossen? Hier eine Liste mit den 10 Wichtigsten Fakten für euch.
- Für alle Modelle gilt: Die Hersteller müssen eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt einholen.
Dieser Prozess kann einige Monate dauern. Es ist also Vorsicht geboten, bei vermeintlich günstigen Modellen aus dem Internet. Erst wenn der Roller auch wirklich für den Straßenverkehr zugelassen ist, sollte man sich zum Kauf entscheiden. - Das Fahrzeug darf zudem nur mit einer Haftpflichtversicherung betrieben werden. Diese wird 30 bis 60 Euro im Jahr kosten und muss mit einem entsprechend fälschungssicheren Aufkleber am Roller kenntlich gemacht werden.
- Fahre ich trotzdem mit einem nicht zugelassenen, nicht versicherten Scooter auf öffentlichen Straßen, mache ich mich strafbar. Zudem besteht kein Versicherungsschutz. Im Ernstfall zahlt auch nicht die Haftpflichtversicherung.
- Das Mindestalter für E-Tretrollerfahrer liegt bei 14 Jahren.
Damit entschieden sich die Länder gegen den Vorschlag des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer, der die Roller bereits ab 12 Jahren zulassen wollte. - Ein Führerschein wird nicht benötigt.
- Die Tretroller dürfen nur auf Radwegen gefahren werden und müssen notfalls auf die Straße ausweichen. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 20km/h.
Eine Ausnahme für langsamere Scooter bis 12km/h auch auf Gehwegen fahren zu dürfen, wurde aus der Verordnung gestrichen. - Ob man seinen Scooter mit in die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen darf, entscheidet jedes Verkehrsunternehmen für sich.
- Sicherheitsanforderungen: zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen; Beleuchtung (wahlweise abnehmbar); seitliche Reflektoren; eine „helltönende Glocke“. Die Steuerelemente müssen innerhalb einer Sekunde automatisch auf Null zurückspringen, wenn man sie loslässt und die Standflächen sollen rutschfest sein. Anhänger sind nicht erlaubt.
- Ein Helmpflicht gibt es nicht.
- Die E-Scooter müssen einzeln hintereinander fahren. Man darf sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen oder gar freihändig fahren. Auf mehrspurigen Fahrbahnen soll möglichst weit rechts gefahren werden. Schnellere Radfahrer dürfen auf Radwegen nicht behindert werden.
Wer es nicht mehr erwarten kann, für den gibt es bereits Tretrollermodelle auf dem Markt, die mit einer Sondergenehmigung für den Straßenverkehr zugelassen sind. Dazu zählen der X2City von BWM oder der Moover von Metz. Mit guten 2000 Euro pro Stück, sind das allerdings keine Schnäppchenmodelle.
Die ersten Verleiher für Roller stehen bereits in den Startlöchern. Ähnlich wie beim Fahrrad soll dann ganz einfach per App der gewünschte Roller an Stationen in der Stadt ausgeliehen werden können. Bei der Nutzung dieser Services ist Vorsicht geboten. Unter Umständen können die AGB der Betreiber von den gesetzlichen Vorgaben abweichen und beispielsweise das Mindestalter höher ansetzen als es im Gesetz vorgeschrieben ist. Eine Abrechnung erfolgt in der Regel Minutenweise, wobei eine zusätzliche Grundgebühr (z.B. 1€) denkbar ist.
Es wird sich zeigen, wie gut diese neuen Fahrzeuge angenommen werden. In anderen Ländern erlebten die kleinen Flitzer einen großen Boom. Kritiker äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Rollerfahrer. Die Städte müssen sich nun Konzepte einfallen lassen, um ein Verkehrschaos wie in Paris zu verhindern. Niemand will Scooter die wild auf Grünflächen abgestellt werden oder die Gehwege blockieren.
Die kommenden Wochen werden also spannend. Wir halten euch hier über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden und freuen uns schon auf den Tag, an dem wir mit den kleinen Tretrollern zu Arbeit, ins Racing Planet Hauptquartier, auf Jenas Radwegen düsen können.
Wer mehr über die kleinen Flitzer erfahren möchte, auch in Bezug auf die rechtlichen Regelungen in Österreich dem empfehlen wir den E-Scooter Ratgeber.