GESETZLICHE ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN 2017 FÜR ROLLER UND CO

Damit ihr gut ins neue Jahr und in die kommende Rollersaison starten könnt, haben wir für Euch einen Überblick über die aktuellen Neuerungen und Gesetze rund ums motorisierte Zweirad aufgestellt. Was ist neu in 2017?

Mofas, Roller, Maxi Scooter und Motorräder nur mit Euro 4

Die wichtigste Neuregelung betrifft den Schadstoffausstoß. Neu zugelassene Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab 2017 die Anforderungen der Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Im Gegensatz zur bisher geltenden Euro-3-Norm, erlaubt Euro 4 nur noch einen um mehr als die Hälfte reduzierten Schadstoffausstoß. Grundlage für die neuen Gesetzesänderungen ist die EU-Verordnung 168/2013 „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“.

Für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum ist zudem ein Geräuschlimit vorgeschrieben. Ihr Geräuschpegel darf 80 dB(A) nicht überschreiten.

Quads: Tempolimit statt Leistungdrossel

Bisher galt für Quads ein Leistungslimit von 15 Kilowatt. Ab 2017 entfällt dieses Limit und wird ersetzt durch eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die Obergrenze liegt bei 90 km/h. Das Gleiche gilt auch für kleinere All Terrain Vehicles (ATV). Damit dürften Leistung und Drehmoment deutlich steigen. Außerdem fällt der altbekannte Kettenantrieb von Sportquads weg. Ab 2017 muss jedes Quad über ein Differenzialgetriebe verfügen.

Neue EU-Typenzulassung: ABS-Pflicht für Maxi Scooter und Motorräder

Safety first: Über den Sinn von ABS-Systemen braucht man nicht zu diskutieren. Es gibt für motorisierte Zweiräder kein Assistenzsystem, das besser vor schweren Unfällen schützen kann, als ein modernes ABS, vorausgesetzt das beherzte Bremsen wird routiniert angewendet. Bereits seit dem 01.01.2016 ist daher eine EU-Regelung in Kraft, die Antiblockiersysteme für alle neuen am Markt eingeführten Modelle vorsieht.

Ab diesem Jahr gilt diese ABS-Pflicht für alle Maschinen. Im konkreten Fall bedeutet dies: Alle neu zuzulassenden Mofas, Mopeds und Leichtkrafträder haben die Wahlfreiheit zwischen Kombibremse oder ABS. Ein Serien-ABS ist dagegen verbindlich für alle Zweiradmodelle über 125 Kubik und 15 PS. Stichtag für die ABS-Pflicht ist der 1. Januar 2017.

Von der ABS-Pflicht ausgenommen sind Sportenduros, die weniger als 140 Kilogramm auf die Waage bringen, eine Bodenfreiheit von mindestens 310 Millimeter und eine Sitzhöhe von mindestens 900 Millimeter vorweisen können. Auch Trial-Bikes können ohne ABS gefahren werden.

 

Wichtig: Alle Neuregelungen gelten nur für Roller, Moped, Maxi Scooter und Motorräder, die ab dem 01.01.2017 erstmalig zugelassen werden!!!

Für alle anderen Fahrzeuge gilt Bestandsschutz, d. h. sie dürfen weiter wie bisher genutzt werden. Eine Nachrüstung ist nicht notwendig, sofern Dein Roller bereits vor dem Stichtag 01.01.2017 zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Eine zwischenzeitliche Abmeldung schadet dem Bestandsschutz nicht.

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