ROLLER PAPIERE VERLOREN – WAS NUN?

Immer wieder erhalten wir Anfragen, was zu tun ist, wenn die Roller Papiere einmal verloren gegangen sind. Die Neubeschaffung ist nicht sonderlich schwierig, kostet aber je nach Hersteller bzw. TÜV-Aufwand ein paar Euro. Das Vorgehen bei zulassungsfreien 50ccm – 80ccm Rollern ist immer gleich. 

Schritt 1: Tragen Sie die erforderlichen Unterlagen für die verschiedenen Dienststellen zusammen! Dazu gehören:

  • Personalausweis
  • Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identnummer) vom Roller
  • genaue Hersteller- und Typenbezeichnung
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Hilfreich (aber nicht notwendig) ist auch eine Kopie der originalen ABE

Schritt 2: Den Verlust der Fahrzeugpapiere zeigen Sie bei der örtlichen Polizei an und stellen einen formlosen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Dienststelle prüft, ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet wurde und stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (meist sofort) aus. In der Regel kostet dieser Vorgang nichts. In einigen Bundesländern stellt nur das Straßenverkehrsamt (bzw. KFZ-Zulassungsstelle) die Bescheinigung aus. Einen Vordruck für die Verlustmeldung und den Antrag finden Sie hier. Das Dokument ist 4 Wochen ab Datum der Ausstellung gültig.

Schritt 3: Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgt, gibt es zwei Möglichkeiten, an die neuen Papiere zu gelangen:

 

einfacher Weg:

    • Zunächst sollten Sie sich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung in jedem Fall an den Hersteller (oder auch Importeur) wenden. Dieser Weg spart nicht nur viel Aufwand, sondern ist auch oft günstiger. Viele Hersteller händigen Ihnen gegen Vorlage der Bescheinigung eine Zweitschrift der ABE aus. Das Vorgehen ist telefonisch oder per E-Mail schnell geklärt. Weiter unten in diesem Text finden Sie eine Liste der wichtigsten Hersteller und wie man sie am besten erreicht. Alternativ können Sie sich auch an den kundenfreundliche Fachhändler in Ihrer Nähe wenden, der den Hersteller für Sie kontaktiert. Die neuen Papiere werden Ihnen in aller Regel innerhalb von 2 Wochen postalisch zugestellt.

 

umständlicher Weg:

    Nur wenn der Weg über den Hersteller nicht gelingt (weil es ihn beispielsweise nicht mehr gibt), müssen Sie zur Überprüfung Ihres Fahrzeugs den TÜV oder die Dekra aufsuchen. Ihr Roller wird von einem Prüfer neu abgenommen. Hier sparen Sie Kosten, wenn Sie so viele relevante Unterlagen wie möglich bereit halten. Die TÜV-Gebühren werden nämlich nach Höhe des Aufwandes erhoben. Idealerweise legt man (soweit vorhanden) eine Kopie der originalen ABE des Rollers vor. Auch ein technisches Datenblatt zum Roller verringert die Arbeit des Prüfers. Daneben muss die rechtmäßige Anbringung aller An- und Umbauteile in Form entsprechender ABEs, oder durch E-Prüfzeichen (z.B. auf dem Auspuff) oder Mustergutachten nachgewiesen werden. Im Anschluss an die Prüfung werden die neuen Papiere ausgestellt.

 

Sonderfall Kleinkrafträder der DDR: Wer eine Simson, MZ, AWO oder ein anderes in der ehemaligen DDR hergestelltes Zweirad fährt, darf sich freuen. Zwar ist der Nachweis über die Allgemeine Betriebserlaubnis auch für diese Fahrzeuge erforderlich, sofern aber keine bauartlichen Veränderungen vorgenommen wurden, stellt das KBA (Kraftfahrtbundesamt)völlig unkompliziert neue Dokumente aus. Ein formloser Antrag per Online Formular oder Post mit Typbezeichnung und Fahrgestellnummer genügt. Das KBA sendet Ihnen per Nachnahme für rund 25 Euro die gewünschten Papiere zu – und schon sind Sie fertig!

 

Für zulassungspflichtige Roller (ab 125ccm) wird außerdem der Weg zur zuständigen KFZ-Zulassungsstelle unerlässlich. Zu allen vorgenannten Unterlagen muss auch eine Doppelkarte der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis besorgt werden. Der Zulassungsstelle werden Personalausweis / Kaufvertrag oder alter KFZ-Brief mit Abmeldebestätigung / Unbedenklichkeitsbescheinigung / ggf. (falls nicht EU-Fahrzeug) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls / Prüfbericht vom TÜV vorgelegt. Die neuen Papiere werden nach Vorlage dieser Unterlagen von der KFZ Behörde ausgestellt.

Zweitschrift über Hersteller

Die Kunden der folgenden Hersteller werden gebeten, sich direkt an einen lokalen Vertragshändler zu wenden:

  • Yamaha (auch MBK)
  • Piaggio (und sämtliche Marken der Piaggio Group: Vespa, Aprilia, Gilera, Derbi und Moto Guzzi, sowie Puch Fahrzeuge ab 1990)
  • A.T.U

Andere Hersteller bieten dagegen auf ihren dafür vorgesehenen Internet-Seiten Vordrucke und Erläuterungen:

Die folgenden Hersteller kontaktieren Sie per Online-Kontaktformular und erfragen Vorgehen und Postanschrift für die Ausstellung der Zweitschrift:

  • Suzuki (bittet explizit um Kontaktaufnahme per E-Mail Antrag)
  • Kreidler
  • Generic (über die KSR Group Österreich)
  • Kymco versorgt seine Kunden nur sporadisch mit Zweitschriften. Oft führt der Weg leider zum TÜV. Ob der Hersteller die Unterlagen zu Ihrem Modell selbst ausstellt, können Sie im Kontaktformular an Kymco erfragen.

 

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