ALLE FÜHRERSCHEINKLASSEN IM ÜBERBLICK

Das europäische Führerscheinwesen ist in Deutschland angekommen. Nun schon seit 2013 gibt es die neuen Führerscheinklassen. Zu diesem Thema kann man ja mittlerweile beinahe promovieren. Kein Wunder, dass bei dieser Menge an Bürokratendeutsch bald keiner mehr durchblickt. Wir haben hier eine Übersicht der Führerscheinklassen, die ein bisschen Licht ins Dunkel bringen soll.

Klasse AM

  • ALTER: 16 Jahre bzw. 15 Jahre (Versuchsprojekt in SN,ST,TH)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Für zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) oder Mofas, die Aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einen Hubraum von max. 50cm³ oder eine max. Nenndauerleistung von 4kW haben.
    Ausnahme gemäß §76Nr.8(a)FeV: zu Kleinkrafträdern zählen auch Krafträder mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 und 50 km/h, wenn sie bis Ende 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Ersetzt die bisherigen Klassen S und M. Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse A1(inkl. AM)

  • ALTER: 16 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Leichtkrafträder: Motorräder bis 125 cm³ und nicht mehr als 11kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von max. 0,1kW/kg. Außerdem: Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Motorleistung bis 15kW.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse A2 (inkl. A1, AM)

  • ALTER: 18 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Leichtkrafträder – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Nach 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
    Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse A (inkl. A2, A1, AM)

  • ALTER: 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
    21 Jahre – für dreirädrige Krafträder mit mehr als 15 kW
    24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Krafträder (Zwei- und Dreiräder) mit einem Hubraum von über 50cm³, einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder einer Motorleistung von über 15kW.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse B (inkl. AM, L)

  • ALTER: 18 bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis max. 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg oder mit größerer Gesamtmasse sofern dabei die Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500kg beträgt.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse BE (inkl. AM, L, B)

  • ALTER: 18 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Maximales zulässiges Anhängergewicht: 3500kg. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: max. 7000kg
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse B96 (inkl. AM, L, B)

  • ALTER: 18 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Um den Schlüssel 96 zu erhalten sind 7 Schulungsstunden nötig (Theorie und Praxis).
    Auch genannt: Caravan-Führerschein. Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse C1 (inkl. B)

  • ALTER: 18 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der A-Klassen) von mehr als 3500kg bis max. 7500kg und mit max. 8 Sitzplätzen + Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg.
  • BEFRISTUNG: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres – danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung & augenärztliches Gutachten.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse C1E (inkl. BE)

  • ALTER: 18 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse C1
  • FAHRZEUGE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Zulässige Gesamtmassen der Kombination: 12t.
  • BEFRISTUNG: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres – danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung & augenärztliches Gutachten.
  • ZUSATZBEMERKUNG: Wer die Führerscheinklasse D1 hat, erhält mit C1E auch D1E.
    Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse C (inkl. C1)

  • ALTER: 21 bzw. 18 Jahre (wenn die Führerscheinklasse zur Ausbildung gehört)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der A-Klassen) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen + Fahrersitz. Auch mit Anhänger von einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750Kg. Außerdem Kraftomnibusse im Inland über 3,5t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste. Der Einsatz zur gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Hängers zulässig.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse CE (inkl. BE, C1E, T)

  • ALTER: 21 bzw. 18 Jahre (wenn die Führerscheinklasse zur Ausbildung gehört)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse C
  • FAHRZEUGE: Kombination eines Zugfahrzeugs der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5t inkl. Anhänger zulässig.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse D1

  • ALTER: 21 bzw. 18 Jahre (wenn die Führerscheinklasse zur Ausbildung gehört)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse A) mit einer max. Länge von 8m zur Beförderung von bis zu 16 Personen + Fahrer. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750kg.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse D (inkl. D1)

  • ALTER: 18/20/21/23/24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des §4(2)BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse B
  • FAHRZEUGE: Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von Personen. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750kg.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse D1E (inkl. BE, C1E)

  • ALTER: 21 bzw. 18 Jahre (wenn die Führerscheinklasse zur Ausbildung gehört)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse D1
  • FAHRZEUGE: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750kg.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse DE (inkl. BE, C1E, D1E)

  • ALTER: 18/20/21/23/24 Jahre Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des §4(2)BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest, Führerscheinklasse D
  • FAHRZEUGE: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
  • BEFRISTUNG: 5 Jahre (Anschließend sind eine erneute ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nötig, um 5 Jahre zu verlängern.)
  • ZUSATZBEMERKUNG: Unterliegt internationalen Regelungen.

Klasse T (inkl. AM, L)

  • ALTER: 18 bzw. 16 Jahre (nur Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h)
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futterwagen mit Höchstgeschwindigkeit max. 40km/h. Die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und dort auch eingesetzt werden.
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: nationale Führerscheinklasse der BRD

Klasse L

  • ALTER: 16 Jahre
  • VORAUSSETZUNG: Sehtest
  • FAHRZEUGE: Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Außerdem: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und Flurfördermaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h
  • BEFRISTUNG: Unbefristet gültig.
  • ZUSATZBEMERKUNG: nationale Führerscheinklasse der BRD
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