Wer im Winter nicht auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten will kennt sie: Die Winterreifenpflicht. Die Vorschriften des §2 Abs.3a StVO gelten nicht nur für Autos.
Wer im Winter nicht auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten will kennt sie: Die Winterreifenpflicht. Die Vorschriften des §2 Abs.3a StVO gelten nicht nur für Autos.