Das deutsche Führerscheinwesen kann verwirrend sein. Besonders bei Zweirädern stellt sich oft die Frage: Welchen Führerschein brauche ich eigentlich? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären alle relevanten Klassen von Moped bis zum schweren Motorrad – einfach und verständlich.
Zweirad-Führerscheine auf einen Blick
| Klasse | Mindestalter | Typische Fahrzeuge |
|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | 50ccm Mopeds & Roller (bis 45 km/h) |
| A1 | 16 Jahre | 125er Roller & Motorräder (bis 11 kW) |
| A2 | 18 Jahre | Motorräder bis 35 kW (48 PS) |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg) | Alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung |
| B196 | 25 Jahre (+5 J. Führerschein B) | 125er Roller & Motorräder (Erweiterung zu Klasse B) |
Die Zweirad-Klassen im Detail
Führerscheinklasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, theoretische und praktische Ausbildung.
- Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Gilt auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
- Besonderheit: Ersetzt die alten Klassen M und S.
Führerscheinklasse A1 (schließt AM ein)
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, theoretische und praktische Ausbildung.
- Fahrzeuge: Leichtkrafträder (Motorräder und Roller) mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
Führerscheinklasse A2 (schließt A1 und AM ein)
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, theoretische und praktische Ausbildung. Aufstieg von A1 möglich.
- Fahrzeuge: Motorräder mit max. 35 kW (48 PS) Leistung und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,2 kW/kg. Das ungedrosselte Motorrad darf nicht mehr als die doppelte Leistung (70 kW) haben.
- Hinweis: Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung zum Aufstieg erforderlich.
Führerscheinklasse A (schließt A2, A1 und AM ein)
- Mindestalter: 24 Jahre für den Direkteinstieg. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, theoretische und praktische Ausbildung.
- Fahrzeuge: Alle Krafträder (Motorräder und Roller) ohne Leistungsbeschränkung.
Sonderfall: 125er Fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit 2020 gibt es die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein (Klasse B) auch 125er Roller und Motorräder zu fahren. Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung, die mit der Schlüsselzahl 196 eingetragen wird.
Erweiterung B196
- Mindestalter: 25 Jahre.
- Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B. Absolvieren einer Fahrerschulung (Theorie & Praxis) – keine Prüfung erforderlich!
- Fahrzeuge: Krafträder der Klasse A1 (max. 125 ccm, max. 11 kW).
- Wichtig: Gilt nur innerhalb Deutschlands! Ein Aufstieg auf die Klasse A2 ist nicht vereinfacht möglich.
Weitere wichtige Führerscheinklassen im Überblick
Klasse B (schließt AM und L ein)
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
- Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Nationale Klassen L und T (Land- & Forstwirtschaft)
- Klasse L: Ab 16 Jahren für Zugmaschinen bis 40 km/h.
- Klasse T: Ab 16 Jahren für Zugmaschinen bis 40 km/h, ab 18 Jahren bis 60 km/h.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich mit meinem Autoführerschein (Klasse B) Roller fahren?
Ja. Mit jedem Autoführerschein (Klasse B) dürfen Sie automatisch auch Kleinkrafträder der Klasse AM (50ccm, max. 45 km/h) fahren. Für 125ccm-Fahrzeuge benötigen Sie die Erweiterung B196 oder einen Motorradführerschein (A1, A2, A).
Was kostet ein Moped-Führerschein (Klasse AM)?
Die Kosten für den AM-Führerschein variieren stark je nach Region und Fahrschule, liegen aber oft zwischen 500 € und 1.000 €.
Gilt der Moped-Führerschein ab 15 in ganz Deutschland?
Ja, seit 2021 ist die Regelung „AM ab 15“ bundesweit gültig. Allerdings gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Beschränkung auf Fahrten innerhalb Deutschlands (eingetragene Schlüsselzahl 195).
Kann ich mit der B196-Erweiterung auch im Ausland fahren?
Nein, die Schlüsselzahl B196 ist eine rein nationale Regelung und gilt ausschließlich in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.
Was passiert, wenn ich meinen alten Klasse-3-Führerschein umschreiben lasse?
Wenn Ihr alter Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, erhalten Sie bei der Umschreibung in den EU-Kartenführerschein die Klassen A1 und A mit Beschränkungen. Damit dürfen Sie Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren.
Was sind die wichtigsten nationalen Klassen?
In Deutschland gibt es die Klassen L und T für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Klasse L (ab 16 Jahre) gilt für Zugmaschinen bis 40 km/h, Klasse T (ab 16) erweitert dies auf bis zu 60 km/h (ab 18 Jahren).
